Barrierefreies Internet

Ein Einblick in die Welt der Zugänglichkeit

Bis zum 28.06.2025 müssen alle Websites privater Unternehmen den Zugänglichkeitsstandards der EAA (European Accessibility Act) nachkommen. Warum Barrierefreiheit wichtig ist und wie Sie sie auch auf Ihrer Website einbauen können, verraten wir in diesem Post.

Wie sieht eine barrierefreie Website aus?

Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Websites, die es Menschen mit Sehbehinderungen, Hörproblemen oder motorischen Einschränkungen ermöglicht, die Inhalte problemlos zu nutzen.

Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch verschiedene Merkmale aus:

  1. • Durch die Anpassung der Schriftgröße wird Menschen mit Sehbeeinträchtigungen das Lesen erleichtert.
  2. • Untertitel bei Videos helfen wiederum Menschen mit Hörproblemen, den Inhalt zu verstehen.
  3. • Um Menschen mit motorischen Einschränkungen zu unterstützen, ist die Verwendung von Tastaturbefehlen anstelle von Mausgesten ein weiterer wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit.

In einer Welt, die immer stärker digital geprägt ist, ist es von großer Bedeutung, dass Websites barrierefrei gestaltet sind. Die Zugänglichkeit des Internets sollte nicht als Option betrachtet werden, sondern als eine Verantwortung, die wir alle teilen. Ihre Entwicklung ist ein fortlaufender Prozess, bei dem es immer Raum für Verbesserungen gibt. Wenn alle gemeinsam bewusst daran arbeiten und sich verantwortungsvoll mit dem Thema auseinandersetzen, können wir eine inklusive und zugängliche Online-Welt für alle schaffen. Schließlich ist das Internet ein Ort für jeden.

Rechtliche Hintergründe

Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch eine rechtliche Anforderung. In Deutschland beispielsweise gibt es die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die sicherstellt, dass öffentliche Websites barrierefrei gestaltet sind. Diese Verordnung zielt darauf ab, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein Webstandard des World Wide Web Consortium (W3C) aus dem Jahr 2018. Ihr Hauptziel ist es, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die WCAG 2.1 dienen als Grundlage für gesetzliche Bestimmungen in zahlreichen Ländern weltweit, einschließlich Deutschland. Hierzulande wird der EN 301549 v3.2.1-Standard von öffentlichen Stellen als Mindestanforderung angesehen, wobei dieser wiederum auf die WCAG 2.1 verweist.

2015 wurde die erste Version der EN 301549 vom ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) veröffentlicht. In diesem Dokument wurden die Zugänglichkeitsstandards für den privaten Sektor festlegt. Im Jahr 2016 verpflichtete die Web-Zugänglichkeitsrichtlinie anschließend alle öffentlichen Dienste, ihre Webseiten und dazugehörigen mobilen Anwendungen für Benutzer mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Die neueste Version der EN 301549 wurde 2018 auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) veröffentlicht. Diese definierten Zugänglichkeitsstandards wurden mit der Verabschiedung der EAA im Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben.

Die EAA gibt privaten Unternehmen fünf Jahre Zeit, diesen definierten Zugänglichkeitsstandards nachzukommen. Diese fünf Jahre enden am 28. Juni 2025.

Im Juli 2021 wurde mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht überführt. Am 15.06.2022 wurde die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verabschiedet, die die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen definiert, die ab dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht oder für Verbraucher:innen erbracht werden. Diese Regelungen erstrecken sich auf verschiedene Bereiche, darunter den gesamten Online-Handel, Hardware, Software sowie überregionale Personenverkehrs- und Bankdienstleistungen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Technische Umsetzung

Auch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen wir Sie. Gemeinsam räumen wir die Stolpersteine aus dem Weg und sorgen dafür, dass Ihre Website für jeden und jede bedienbar ist.

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Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf Ihre Fragen zu beantworten.